Jedes Jahr brennt es im Advent brennt es in vielen Wohnungen in Deutschland. Sei es der Weihnachtsbaum, der Adventskranz oder auch eine Wunderkerze die den Brand verursacht.
Ein böses Erwachen kann es geben, wenn man versucht den Schaden bei der Hausratversicherung geltend zu machen. Wird dem Kunden grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen,so muß die Hausratversicherung nicht zahlen. Zu grober Fahrlässigkeit kann auch schon eine längere Zeit unbeobachtete brennende Kerze sein.