Wer sich scheiden lassen möchte, der hat meist andere Sachen im Kopf als den aktuelle Versicherungsschutz. Dennoch sollte man insbesondere dann über den Versicherungsschutz hinsichtlich einer Scheidung nachdenken, denn so kann man sich gegen Bösen Überraschungen schützen. Unterschidlich Policen haben i.R. unterschiedliche Regelungen.
Grundsätzlich gilt die Sittuation, dass derjenige seine Versicherungspolice behält, der in dem Versicherungsvertrag als Versicherungsnehmer oder Hauptversicherungsnehmer aufgeführt ist. Bei der Hausratversicherung ist der Tag der räumlichen Trennung von Interesse. Wie oben aufgeführt behält der Hauptversicherte auch dann den Versicherungsschutz, wemm er derjenige ist, der sich eine neue Wohnung sucht. Der Partner müsste sich in diesem Falle spätestens nach 3 Monaten auch wenn es die eigene Wohnung ist neu versichern, um Versicherungsschutz zu behalten. Bei der privaten Haftpflichtversicherung ist der Partner noch bis zur rechtskräftigen Scheidung mitversichert und benötigt ab diesem Stichtag eine eigene Haftpflicht. Bei der Lebenensversicherung kann eine Scheidung sehr kompliziert werden, da hier der Ehevertrag und die gesetzlichen Bestimmungen über den Vermögensausgleich eine Rolle spielen. So legt beispielsweise das Scheidungsgericht beim Vermögensausgleichs die aufteilung einer Lebensversicherung auf Rentenbasis fest.