Im vorliegendem Fall wurde ein Schaden an einem Fenster der Hausratversicherung gemeldet. Diese regulierte den Schaden und das auf eine sehr großzügige Art. Sie zahlte fast den zehnfachen Wert. Nach nahezu drei Jahren meldete sich die Versicherung und forderte das zuvielgezahlte Geld zurück.
Es entstand ein Rechtsstreit. Am Ende siegte die Versicherung. Das Amtsgericht Frankfurt/Main entschied, dass Entscheidend sei, ob man von der Überzahlung Kenntnis bekäme. Die allgemeine Lebenserfahrung, nach der Kontoauszüge zeitnah gelesen werden lege dieses nahe. Dieses führte dazu, dass der zuviel gezahlte Betrag zurückgezahlt werden musste.