Eine solche Situation führe beim Landgericht (LG) Dortmund zu einem Rechtsstreit. Eine Hausratversicherung wollte einen Schaden in einem Mehrfamilienhaus nicht begleichen, da die Diebe eine unverriegelte Wohnungstür ausgehebelt hatten.
Die Diebe waren das Zweifamilienhaus eingebrochen in dem sie eine Scheibe der gemeinschaftlichen Kellertür einschlugen, diese dann entriegelten und dann in das Treppenhaus zu der unverriegelten Wohnungstür eindrangen. Da die Hausratversicherung den Schaden nicht begleichen wollte, weil die Wohnungstür nur zugezogen und nicht abgeschlossen war, landete die Sache vor Gericht. Das Gericht alledings sah die Versicherung in der Pflicht eines Schadensausgleichs.(Az. 2 O 172/05)