Heute wurde die Reform des Versicherungsvertragsrecht vom Bundeskabinett beschlossen, um damit den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes gerecht zu werden.
Das Gesetz soll den Versicherungsnehmer deutlich besser stellen. Zukünfig müssen dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abschluss eines Vertrages die wesentlichen Unterlagen und Informationen bereitgestellt werden. Auch das Recht der Lebensversicherung wurde modernisiert um die Transparenz zu verbessern. Der Anspruch auf Überschussbeteiligung wird im Gesetz als Regelfall verankert und der Rückkaufswert der Lebensversicherungen wird ebenfalls geregelt.