Der Jahreswechsel naht und das neue Jahr wird von vielen mit einem Feuerwerk in der Silvesternacht begrüßt. Wer dabei durch unsachgemäße Handhabung der Feuerwerkskörper gesundheitlichen Schaden erleidet, ist i.R. durch seine private Unfallversicherung, falls vorhanden, geschützt.
Für weitere Personen ist dann Ihre Privathaftpflicht unter der Vorraussetzung dass Sie der Verursacher sind, zuständig. Die Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung sind für Brandschäden an und in Ihrem eigenen Haus zuständig. Ein Schaden am Auto deckt ggf. die Teilkaskoversicherung des Halters.