Wird man Opfer bei einem Trickdiebstahl, so bekommt man wohl in der Regel nichts von seiner Versicherung. Damit dieses der Fall ist müsste ein Raub mit Anwendung von Gewalt vorliegen.
So zumindest in einem aktuellen Fall vor dem Amtsgericht Köln entschieden: Der Versicherungsnehmer war von einem Trickdieb der Flecken von der Kleidung des Bestohlenen vorgab zu entfernen um seine Brieftasche erleichtert worden. Da der Täter keine Gewalt angewendet hatte musste wie das Gericht entschied, die Hausratversicherung nicht zahlen. Az.: 137 C 438 / 07