In manchen Familien laufen sie Täglich: Spülmaschine, Waschmaschine und Staubsauger. Häufig sind sie sogar zusammen in Betrieb und oder laufen ohne Aufsicht. Doch was passiert, wenn diese Geräte dann einen Defekt haben und beispielsweise einen Wasserschaden produzieren?
Greift dann die Hausratversicherung? Einer solcher Fälle landete jüngst vor dem Kölner Landgericht (AG Köln, Az.: 144 C 41/06 ) bei dem eine Frau ihre Spülmaschine einschaltete und schlafen ging. Den entstandenen Schaden wollte die Hausratversicherung wegen grober Fahrlässigkeit nicht begleichen. Da die Maschine allerdings kein altes Gerät mit Mängeln war konnte der Frau keine leistungsbefreiende Verfehlung nachgewiesen werden und das Gericht bezeichnete die Weigerung der Versicherung als lebensfremd. So musste die Versicherung dann doch zahlen.