Was ist eigentlich, wenn bedingt durch einen Umzug, Hausratgegenstände sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung auf beispielsweise einem Betriebsgelände befinden und dann gestohlen werden?
Ist dann dieser Hausrat noch versichert?
In einem solchen Fall musste nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am Dienstag entscheiden. Im besagtem Fall wurde dem Opfer Kameras, Brillen und Kleidungsstücke vom Betriesgelände gstohlen. Da sich die gestohlenen Gegenstände nur zufällig außerhalb der alten, bzw. der neuen Wohnung befanden, entschied das Gericht, das die so genannte "Außenversicherung" gelte und die Gegenstände versichert seien. Az.: 20 U 54/07