Gegenstände auf einer nicht eingefriedete Terrasse sind nach einem Urteil des Amtsgerichts München (Az.:251 C 19971/06) nicht über die
Hausratversicherung versichert.
In genannten Fall hatte die Klägering ein Stahlplastik auf ihre nicht eingefriedete Terrasse gestellt. Ein Hagelsturm hatte die Stahlplastik die mit einer Wolldecke geschützt aber durch starken Wind wegwehte beschädigt. Die Terrasse gehört versicherungsrechtlich nicht zur Wohnung. Aus diesem Grunde lag auch nach Ansicht des Gerichts kein Versicherungsfall für die
Hausratversicherung vor.