Eine Gebäudeversicherung schützt auch dann, wenn das Gebäude sanierungsbedürftig ist, so in einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz.
Damit hatte das Gericht ein Urteil des Landgerichts Koblenz
aufgehoben und dem Hausbesitzer als Kläger Recht gegeben. Ein Schutz
entfalle nur wenn dem Besitzer der Sanierungsbedarf wäre bekannt
gewesen und er Maßnahmen vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassen hätte. Die Versicherung konnte den Nachweis nicht erbringen, dass dem Besitzer die Schäden des Daches bekannt gewesen seien. (Oberlandesgerichts Koblenz Az.: 10 U 1018/08)